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	<title>Alec v. Graffenried: grün - sozial - liberal &#187; Demokratie und Rechtsstaat</title>
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		<title>Die Zukunft gestalten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 10:35:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec v. Graffenried</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abstimmungen]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie und Rechtsstaat]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle sprechen von Nachhaltigkeit &#8211; ich auch! Am 29. November können wir JA sagen zum Stimmrechtsalter 16 und damit ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Jugend setzen. Wer sind sie denn, die vielzitierten...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Alle sprechen von Nachhaltigkeit &#8211; ich auch! Am 29. November können wir JA sagen zum Stimmrechtsalter 16 und damit ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Jugend setzen.</strong></p>
<p>Wer sind sie denn, die vielzitierten künftigen Generationen?<br />
Unsere Kinder! Und unsere Kindeskinder!<br />
Nun haben wir am 29. November die Gelegenheit einen Entscheid für die Zukunft zu fällen &#8211; zu Gunsten der jungen Generation. Geben wir ihnen das Recht ihre eigene Zukunft selber mitzubestimmen! Es sind unsere Kinder, die in der Welt von morgen leben müssen. Wohlgemerkt in einer Welt, die wir heute mit unseren Entscheiden gestalten. Lassen wir sie diese Welt mitgestalten!<br />
Die meisten Entscheide, die wir zu fällen haben, betreffen die Zukunft, seien es die Sozialversicherungen, grosse Bauwerke wie AKWs oder die Klimapolitik. Denken Sie an die NEAT. Von der Abstimmung bis zur Eröffnung des Gotthards dauert es rund 20 Jahre. Viele, die damals für oder gegen die NEAT waren, erleben die Eröffnung des Gotthards nicht. Haben wir je darüber gesprochen, den Pensionierten deswegen das Stimmrecht wegzunehmen? Natürlich nicht.<br />
In einem Monat startet der Klimagipfel in Kopenhagen. Dort wird die CO2 Politik bis ins Jahr 2050 definiert, um die Klimaauswirkungen bis ins Jahr 2100 zu begrenzen. Von den Entscheidträgern wird niemand mehr die Konsequenzen dieser Entscheide erleben. Ganz anders ist das bei den Jugendlichen&#8230;.<br />
Nebenbei bemerkt kenne ich Jugendliche, die weitaus mehr Verstand und Verantwortungsbewusstsein haben als manche „Erwachsene“. Um konsequent zu sein, müsste man die Fähigkeit, seine politischen Pflichten und Rechte wahrzunehmen, auch bei Erwachsenen regelmässig überprüfen. Das tun wir selbstverständlich nicht. Das Stimmrecht steht den Stimmberechtigten zu &#8211; unabhängig davon, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht, und unabhängig davon, ob sie in der Lage sind, die Abstimmungsfragen vernünftig zu beantworten. Das ist vielmehr eine Frage des Respekts. So klar, wie wir das Stimmrecht unseren SeniorInnen belassen, egal wie sie stimmen und wie viel sie noch mitbekommen von der Entwicklung der Welt, so klar müssen wir das Stimmrecht auch unseren Jugendlichen zugestehen. </p>
<p>Ich hoffe, dass der Kanton Bern beim Stimmrechtsalter 16 vorausgeht und den Weg ebnet für eine breite Diskussion auf Bundesebene. Ob das Stimmrechtsalter 16 am 29. November angenommen wird, weiss ich nicht. Dass es früher oder später aber kommen wird, ist offensichtlich. </p>
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		<title>Mit gutem Gewissen gegen Kriegsmaterialexporte</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Nov 2009 20:33:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec v. Graffenried</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abstimmungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundes Bern]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie und Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt viele Gründe gegen die Kriegsmaterialexportverbotsinitiative. Aber sie sind nicht gut genug. Die Argumente der Gegner eines Verbots von Kriegsmaterialexporten sind bedenkenswert. Besonders wenn man die aktuelle wirtschaftliche Situation betrachtet. Täglich...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es gibt viele Gründe gegen die Kriegsmaterialexportverbotsinitiative. Aber sie sind nicht gut genug.</strong></p>
<p>Die Argumente der Gegner eines Verbots von Kriegsmaterialexporten sind bedenkenswert. Besonders wenn man die aktuelle wirtschaftliche Situation betrachtet. Täglich melden Unternehmen Entlassungen, müssen Kurzarbeit einführen oder gar ihren Betrieb einstellen. </p>
<p>Die Gegner haben Recht:<br />
•	Unter den aktuellen wirtschaftlichen Umständen scheint es widersinnig, dass wir am 29. November faktisch über die Abschaffung von einigen tausend Arbeitsplätzen entscheiden.<br />
•	900 Arbeitsplätze im Raum Thun dürfen uns in diesen Zeiten nicht egal sein und haben den Schutz vor willfähriger Abschaffung verdient.<br />
•	Die Schweiz als einziger Absatzmarkt für Rüstungsgüter wäre in der Tat zu klein, als dass unsere Wehrtechnikunternehmen kostendeckend produzieren könnten. Entlassungen wären sicher, Betriebsschliessungen nicht ausgeschlossen.<br />
•	Nebst dem Schweizer Arbeitsmarkt erleidet bei einem Verbot von Rüstungsexporten auch der Technologiestandort Schweiz Schaden. Gerade die Wehrtechnik brachte Innovationen, die oft auch von gesamtwirtschaftlichem Nutzen sind. Ohne eine eigene Rüstungsindustrie gäbe es diesen Nutzen nicht mehr. Ein weiterer, guter Grund für eine starke Rüstungsexportindustrie.</p>
<p><strong>ABER: </strong><br />
•	Ist die Schweiz nicht Vertragsstaat und insbesondere Depositarstaat der Genfer Konventionen, die dieses Jahr das 60-Jahr-Jubiläum feiern? Wo bleiben die Verantwortung der Schweiz, ihre so hochgehaltene humanitäre Tradition und der Stolz, Wiege der Genfer Konventionen zu sein?<br />
•	Mussten wir nicht in den letzten Tagen lesen, dass die britischen Streitkräfte in Afghanistan Schweizer Präzisionsmunition benützen?<br />
•	Mussten wir nicht in den letzten Tagen erfahren, dass die Schweiz Waffen auch in kriegführende Staaten exportiert, obwohl Exporte in Länder, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, verboten sind? </p>
<p>Johann Schneider Ammann und die Gegner der Waffenexportverbotsinitiative haben mit all ihren Argumenten Recht. Trotzdem: Die Schweiz soll und darf sich das Geschäft mit dem Export von Kriegsmaterial nicht leisten und damit an Kriegen und Konflikten teilnehmen. Wir sind ein starkes, innovatives Land und werden die Konversion unserer Rüstungsunternehmen in Hi-Tech-Unternehmen schaffen. Mit einem Exportverbot für Kriegsmaterial übernehmen wir Verantwortung, ohne unsere Grundwerte zu verraten und ohne dass unser Gewissen Schaden erleidet. Ich stimme daher am 29. November überzeugt JA zum Verbot von Kriegsmaterialexporten!</p>
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		<title>Minarettinitiative: eine Schande</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 15:52:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec v. Graffenried</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abstimmungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundes Bern]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie und Rechtsstaat]]></category>

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		<description><![CDATA[Haben wir in der Schweiz ein Problem mit Minaretten? Die Antwort ist: Nein. Die Minarettinitiative ist unehrlich. Zur Zeit stehen in der Schweiz vier Minarette, zwei Bewilligungsverfahren laufen. Das 18 m hohe...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haben wir in der Schweiz ein Problem mit Minaretten? Die Antwort ist: Nein. Die Minarettinitiative ist unehrlich.</strong><br />
Zur Zeit stehen in der Schweiz vier Minarette, zwei Bewilligungsverfahren laufen. Das 18 m hohe Minarett in Zürich an der Forchstrasse steht seit 1963 klaglos und unauffällig; zuletzt wurde im Januar 2009 in Wangen bei Olten nach erbittertem Baustreit ein Minarett eingeweiht. Es wurde mit einem Kleinlaster angeliefert und ist grade mal 4 m hoch. Der Streit um dieses Minarett war mit ein Grund für die Minarettinitiative. Diese will den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten. Nachdem Minarette weder aufgrund ihrer Zahl noch aufgrund ihrer Grösse ein bauliches Problem darstellen, kann es den rechtsextremen Initianten nicht um die Bauten gehen, sie wollen die Ausbreitung der islamischen Religionsgemeinschaft treffen. Sie wollen mit einem symbolischen Akt eine wüste Ausgrenzungsdebatte führen und den Religionsfrieden, um den wir in der Schweiz während Jahrhunderten gerungen haben, leichtfertig aufkündigen. Die Initiative gegen die Minarette ist daher gar nicht ernstgemeint. Sie gibt vor,sich gegen den Bau von Minaretten zu wenden, die es aber kaum gibt in der Schweiz. Sie will dagegen mit undifferenzierten Diffamierungen die Angst und den Hass gegen Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften schüren. Die einzige richtige Reaktion wäre eine Ungültigerklärung gewesen, wie sie die Grünen vertreten hatten. Dazu fehlte dem Parlament leider der Mut, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Nun müssen wir die Folgen tragen. Nur schon die Abstimmungskampagne wird dem internationalen Ansehen der Schweiz schaden, stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte uns auch in wirtschaftlicher Hinsicht teuer zu stehen kommen. Die Folgen des Karikaturenstreits für Dänemark sollten uns ein Warnzeichen sein. Die Vernachlässigung der Aussenperspektive hat der Schweiz schon im Konflikt über die nachrichtenlosen Vermögen und im Banken- und Steuerstreit geschadet.<br />
Entscheidend ist, dass sich die Initative nicht gegen Minarette wendet, sondern gegen die Muslime in der Schweiz. „Damit stellt die Initiative die Religionsfreiheit grundsätzlich in Frage. Sie ist Ausdruck von Intoleranz und politisch motivierter Ungleichbehandlung“ (Prof. Yvo Hangartner). Die Minarett-Initiative ist damit absolut diskriminierend und rechtswidrig. Mit der Abstimmung über ihre Initiative tun wir den Initianten bereits zuviel der Ehre an. Um die Ehre der Schweiz zu retten ist ein wuchtiges Nein zu dieser hinterhältigen Initiative dringend nötig.</p>
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		<title>Schwierige Fragen im Nationalrat</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Mar 2008 11:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alec v. Graffenried</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demokratie und Rechtsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer]]></category>
		<category><![CDATA[Pädokriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährungsfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Straftaten an Kindern und besonders solche mit sexuellem Hintergrund lassen niemanden kalt, das ist klar. Debatten darüber sind daher schwierig, v.a. wenn man differenziert argumentieren will. Wir mussten im Nationalrat über die...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Straftaten an Kindern und besonders solche mit sexuellem Hintergrund lassen niemanden kalt, das ist klar. Debatten darüber sind daher schwierig, v.a. wenn man differenziert argumentieren will. Wir mussten im Nationalrat über die Verjährung von Straftaten an Kindern entscheiden. Im folgenden mein Votum.</strong><strong></strong></p>
<p>Unsere Sympathien bei der Pädokriminalität liegen natürlich bei den Opfern und nicht bei den Tätern, das ist normal. Entsprechend sind wir offen für die Anliegen der Volksinitiative, des Initiativkomitees, entsprechend offen waren wir auch gegenüber den Grundanliegen der Parlamentarischen Initiativen Simoneschi, Darbellay und Freysinger, die einen besseren Schutz von Kindern vor Pädokriminalität fordern. Diese Anliegen sind auch Anliegen, die uns wichtig sind. Es geht darum, die besten und die richtigen Lösungen dafür zu finden. Wir haben uns die Aufgabe nicht einfach gemacht und wir haben uns auch bemüht, die besten Lösungen zu finden.<br />
Nun, die Initiative hat vor allem aufgezeigt, dass ein Regelungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum europäischen Ausland hat die Schweiz die Regelung der Verjährung nicht den neueren Erkenntnissen der Strafverfolgung angepasst. Die Initiative hat klar gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Regelung im indirekten Gegenvorschlag mit der Verzögerung des Eintritts der Verfolgungsverjährung entspricht der Regelung, wie sie in den meisten europäischen Ländern gilt. Die InitiantInnen haben durchblicken lassen, dass sie mit einer Verlängerung der Verjährung einverstanden wären. Es wurde die Frist genannt von zusätzlichen 10 Jahren, d.h. bis zum 43. Lebensjahr oder 25 Jahre ab Mündigkeit. Die Verjährungsfrist würde damit 25 Jahre betragen. Damit würde die Initiative vielleicht zurückgezogen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag kommen wir dem Anliegen der InitantInnen aber genügend entgegen. Opfer von Straftaten haben auch ausserhalb des Strafrechts Möglichkeiten, gegen die Täterschaft vorzugehen. Das Strafrecht kann ja nie alle Probleme lösen, und sollte nur die ultima ratio.</p>
<p>-	Auch eine Bestrafung des Täters führt nicht zu einer Heilung der Wunden des Opfers.<br />
-	Aber die Täter können auch nach der Verjährung noch geoutet werden, bereits das Bekanntmachen der Anschuldigungen ist mit Schaden für die Täter verbunden.<br />
-	Die Täter werden ja im Regelfall dann bereits weit über 50 sein. Eine Anschuldigung wird auf jeden Fall ihren sozialen Status und ihr Familienleben schwer belasten.<br />
-	Eventuell melden sich jüngere Opfer, bei denen die Verjährung noch nicht eingetreten wäre.<br />
-	Ein solcher später ertappter Täter wird damit auch ohne strafrechtliches Verfahren unter verstärkter Beobachtung stehen und damit von weiteren Taten an Kindern gehindert. Auch die präventive Wirkung des Strafrechts ist damit auch nach erfolgter  Verjährung noch wirksam.</p>
<p>Ich bitte Sie, meine folgenden Bemerkungen mit der nötigen Sorgfalt entgegen zu nehmen. Aber nehmen Sie bitte meine Ueberlegungen zur Kenntnis, auch wenn es um einen heiklen Bereich geht:<br />
Es gibt in unserer Gemeinschaft und in unserem Leben nicht nur Konflikte und Vergeltung und Rache. Es muss auch die Vergebung geben, es muss auch die Wohltat des Vergessens geben, wir müssen auch gewisse Dinge verdrängen können, wir müssen auch trauern können und schwere Schicksalsschläge bewältigen können, sonst  können wir gar nicht existieren. Aus diesen Gründen gibt es im Strafrecht die Verjährung. Die Straftat ist damit nicht einfach weg, aber sie wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Verarbeitung und Bewältigung muss mit anderen Mitteln erfolgen. Wir halten die Regelung gemäss Gegenvorschlag für angemessen. Wir sind gegen die gänzliche Aufhebung der Verjährung nur in diesem Bereich.</p>
<p><strong><span style="font-weight: normal;">Nun noch eine Bemerkung zu den Initiativen Darbellay, Simoneschi und Freysinger. Diese Initiativen weisen völlig zu Recht auf bestehende Probleme im Zusammenhang mit sexuellen Straftaten an Kindern hin. Wir anerkennen diese Probleme. Wir müssen diese lösen. Die Lösungen bieten grosse praktische Probleme, welche die Initiativen noch nicht gefunden haben. Frau Simoneschi will z.B. einen Strafregisterauszug für alle Leute verlangen, die mit Kindern arbeiten. Das umfasst explizit nicht nur Lehrkräfte und KindergärtnerInnen, sondern auch Pfadiführer, freiwillige Helfer in Klassenlagern, und so weiter. Das wirkt prohibitiv für die Rekrutierung von Leuten, die Freiwilligenarbeit leisten, weil dann auch Verkehrssünder und Ladendiebe betroffen sind und deswegen keine Pflichten übernehmen, weil sie einen peinlichen Registerauszug offen legen müssten. Darbellay will ein Berufsverbot, aber das Berufsverbot wurde im Strafgesetzbuch gerade vor einem Jahr neu geregelt, also nach Einreichung der Initiative Darbellay. Die Gerichte können im Einzelfall ein Berufsverbot erlassen, wenn sie einen Einzelfall geprüft haben. Das ist seriöser als ein generelles Berufsverbot. Warten wir doch erst einmal ab, wie sich die Praxis zu diesem Berufsverbot bewährt.<br />
Wir haben in der Kommission daher eine Motion erwogen, die diese Probleme lösen sollen. Diese Motion wurde leider noch abgelehnt. Wenn wir aber alle diese Probleme anerkennen, können wir einen Auftrag erteilen, Lösungen für diese Fragen zu finden.</span><br />
</strong></p>
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