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4.11.2009

Die Zukunft gestalten

Von: Alec v. Graffenried Um: 12:35:34

Alle sprechen von Nachhaltigkeit – ich auch! Am 29. November können wir JA sagen zum Stimmrechtsalter 16 und damit ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Jugend setzen.

Wer sind sie denn, die vielzitierten künftigen Generationen?
Unsere Kinder! Und unsere Kindeskinder!
Nun haben wir am 29. November die Gelegenheit einen Entscheid für die Zukunft zu fällen – zu Gunsten der jungen Generation. Geben wir ihnen das Recht ihre eigene Zukunft selber mitzubestimmen! Es sind unsere Kinder, die in der Welt von morgen leben müssen. Wohlgemerkt in einer Welt, die wir heute mit unseren Entscheiden gestalten. Lassen wir sie diese Welt mitgestalten!
Die meisten Entscheide, die wir zu fällen haben, betreffen die Zukunft, seien es die Sozialversicherungen, grosse Bauwerke wie AKWs oder die Klimapolitik. Denken Sie an die NEAT. Von der Abstimmung bis zur Eröffnung des Gotthards dauert es rund 20 Jahre. Viele, die damals für oder gegen die NEAT waren, erleben die Eröffnung des Gotthards nicht. Haben wir je darüber gesprochen, den Pensionierten deswegen das Stimmrecht wegzunehmen? Natürlich nicht.
In einem Monat startet der Klimagipfel in Kopenhagen. Dort wird die CO2 Politik bis ins Jahr 2050 definiert, um die Klimaauswirkungen bis ins Jahr 2100 zu begrenzen. Von den Entscheidträgern wird niemand mehr die Konsequenzen dieser Entscheide erleben. Ganz anders ist das bei den Jugendlichen….
Nebenbei bemerkt kenne ich Jugendliche, die weitaus mehr Verstand und Verantwortungsbewusstsein haben als manche „Erwachsene“. Um konsequent zu sein, müsste man die Fähigkeit, seine politischen Pflichten und Rechte wahrzunehmen, auch bei Erwachsenen regelmässig überprüfen. Das tun wir selbstverständlich nicht. Das Stimmrecht steht den Stimmberechtigten zu – unabhängig davon, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht, und unabhängig davon, ob sie in der Lage sind, die Abstimmungsfragen vernünftig zu beantworten. Das ist vielmehr eine Frage des Respekts. So klar, wie wir das Stimmrecht unseren SeniorInnen belassen, egal wie sie stimmen und wie viel sie noch mitbekommen von der Entwicklung der Welt, so klar müssen wir das Stimmrecht auch unseren Jugendlichen zugestehen.

Ich hoffe, dass der Kanton Bern beim Stimmrechtsalter 16 vorausgeht und den Weg ebnet für eine breite Diskussion auf Bundesebene. Ob das Stimmrechtsalter 16 am 29. November angenommen wird, weiss ich nicht. Dass es früher oder später aber kommen wird, ist offensichtlich.

1.11.2009

Mit gutem Gewissen gegen Kriegsmaterialexporte

Von: Alec v. Graffenried Um: 22:33:55

Es gibt viele Gründe gegen die Kriegsmaterialexportverbotsinitiative. Aber sie sind nicht gut genug.

Die Argumente der Gegner eines Verbots von Kriegsmaterialexporten sind bedenkenswert. Besonders wenn man die aktuelle wirtschaftliche Situation betrachtet. Täglich melden Unternehmen Entlassungen, müssen Kurzarbeit einführen oder gar ihren Betrieb einstellen.

Die Gegner haben Recht:
• Unter den aktuellen wirtschaftlichen Umständen scheint es widersinnig, dass wir am 29. November faktisch über die Abschaffung von einigen tausend Arbeitsplätzen entscheiden.
• 900 Arbeitsplätze im Raum Thun dürfen uns in diesen Zeiten nicht egal sein und haben den Schutz vor willfähriger Abschaffung verdient.
• Die Schweiz als einziger Absatzmarkt für Rüstungsgüter wäre in der Tat zu klein, als dass unsere Wehrtechnikunternehmen kostendeckend produzieren könnten. Entlassungen wären sicher, Betriebsschliessungen nicht ausgeschlossen.
• Nebst dem Schweizer Arbeitsmarkt erleidet bei einem Verbot von Rüstungsexporten auch der Technologiestandort Schweiz Schaden. Gerade die Wehrtechnik brachte Innovationen, die oft auch von gesamtwirtschaftlichem Nutzen sind. Ohne eine eigene Rüstungsindustrie gäbe es diesen Nutzen nicht mehr. Ein weiterer, guter Grund für eine starke Rüstungsexportindustrie.

ABER:
• Ist die Schweiz nicht Vertragsstaat und insbesondere Depositarstaat der Genfer Konventionen, die dieses Jahr das 60-Jahr-Jubiläum feiern? Wo bleiben die Verantwortung der Schweiz, ihre so hochgehaltene humanitäre Tradition und der Stolz, Wiege der Genfer Konventionen zu sein?
• Mussten wir nicht in den letzten Tagen lesen, dass die britischen Streitkräfte in Afghanistan Schweizer Präzisionsmunition benützen?
• Mussten wir nicht in den letzten Tagen erfahren, dass die Schweiz Waffen auch in kriegführende Staaten exportiert, obwohl Exporte in Länder, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, verboten sind?

Johann Schneider Ammann und die Gegner der Waffenexportverbotsinitiative haben mit all ihren Argumenten Recht. Trotzdem: Die Schweiz soll und darf sich das Geschäft mit dem Export von Kriegsmaterial nicht leisten und damit an Kriegen und Konflikten teilnehmen. Wir sind ein starkes, innovatives Land und werden die Konversion unserer Rüstungsunternehmen in Hi-Tech-Unternehmen schaffen. Mit einem Exportverbot für Kriegsmaterial übernehmen wir Verantwortung, ohne unsere Grundwerte zu verraten und ohne dass unser Gewissen Schaden erleidet. Ich stimme daher am 29. November überzeugt JA zum Verbot von Kriegsmaterialexporten!

6.10.2009

Minarettinitiative: eine Schande

Von: Alec v. Graffenried Um: 17:52:53

Haben wir in der Schweiz ein Problem mit Minaretten? Die Antwort ist: Nein. Die Minarettinitiative ist unehrlich.
Zur Zeit stehen in der Schweiz vier Minarette, zwei Bewilligungsverfahren laufen. Das 18 m hohe Minarett in Zürich an der Forchstrasse steht seit 1963 klaglos und unauffällig; zuletzt wurde im Januar 2009 in Wangen bei Olten nach erbittertem Baustreit ein Minarett eingeweiht. Es wurde mit einem Kleinlaster angeliefert und ist grade mal 4 m hoch. Der Streit um dieses Minarett war mit ein Grund für die Minarettinitiative. Diese will den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten. Nachdem Minarette weder aufgrund ihrer Zahl noch aufgrund ihrer Grösse ein bauliches Problem darstellen, kann es den rechtsextremen Initianten nicht um die Bauten gehen, sie wollen die Ausbreitung der islamischen Religionsgemeinschaft treffen. Sie wollen mit einem symbolischen Akt eine wüste Ausgrenzungsdebatte führen und den Religionsfrieden, um den wir in der Schweiz während Jahrhunderten gerungen haben, leichtfertig aufkündigen. Die Initiative gegen die Minarette ist daher gar nicht ernstgemeint. Sie gibt vor,sich gegen den Bau von Minaretten zu wenden, die es aber kaum gibt in der Schweiz. Sie will dagegen mit undifferenzierten Diffamierungen die Angst und den Hass gegen Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften schüren. Die einzige richtige Reaktion wäre eine Ungültigerklärung gewesen, wie sie die Grünen vertreten hatten. Dazu fehlte dem Parlament leider der Mut, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Nun müssen wir die Folgen tragen. Nur schon die Abstimmungskampagne wird dem internationalen Ansehen der Schweiz schaden, stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte uns auch in wirtschaftlicher Hinsicht teuer zu stehen kommen. Die Folgen des Karikaturenstreits für Dänemark sollten uns ein Warnzeichen sein. Die Vernachlässigung der Aussenperspektive hat der Schweiz schon im Konflikt über die nachrichtenlosen Vermögen und im Banken- und Steuerstreit geschadet.
Entscheidend ist, dass sich die Initative nicht gegen Minarette wendet, sondern gegen die Muslime in der Schweiz. „Damit stellt die Initiative die Religionsfreiheit grundsätzlich in Frage. Sie ist Ausdruck von Intoleranz und politisch motivierter Ungleichbehandlung“ (Prof. Yvo Hangartner). Die Minarett-Initiative ist damit absolut diskriminierend und rechtswidrig. Mit der Abstimmung über ihre Initiative tun wir den Initianten bereits zuviel der Ehre an. Um die Ehre der Schweiz zu retten ist ein wuchtiges Nein zu dieser hinterhältigen Initiative dringend nötig.

28.11.2008

Deine Rede sei ja ja, nein nein nein!

Von: Alec v. Graffenried Um: 00:26:30

Bei all dem Gschtürm um BR Wahlen: Gehen Sie abstimmen!

Revision Betäubungsmittelgesetz: ja
Hanfinitiative: ja
Initiative zum Verbandsbeschwerderecht: nein
Initiative Verjährung: nein
Initiative Rentenalter: nein

In Kanton und Stadt: alles ja!

11.3.2008

Chäre wegen der Verbandsbeschwerde

Von: Alec v. Graffenried Um: 13:54:34

Die Verbandsbeschwerde, das ungeliebte Kind der Demokratie, soll schon wieder gestutzt werden. Ich finde, wir sollten uns besser wesentlicheren Fragen zuwenden.

Mein Votum im Nationalrat:

Im Sinne der Transparenz gebe ich bekannt, dass ich bei einer Generalunternehmung angestellt bin, die auch Grossprojekte realisiert. Ich spreche hier aber vor allem als ehemaliger Vertreter der Baubewilligungsbehörde hier in Bern, ich habe in den letzten 7 Jahren u.a. als Baubewilligungsbehörde gearbeitet und dabei in der Region Bern Grossbauvorhaben für 2-3 Mrd Franken beurteilt und bewilligt.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Anwendung der zahlreichen Vorschriften in den komplexen Bewilligungsverfahren bei Grossbauvorhaben nicht einfach ist. Auch ohne Verbandsbeschwerden fällt es auch einer professionellen Bewilligungsbehörde schwer, sich im Dschungel der Vorschriften zurecht zu finden. Man könnte daher im Sinne der InitiantInnen sagen, es braucht gar keine Verbandsbeschwerden mehr, diese Verfahren seien auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug. Ich sage Ihnen aber das Gegenteil: Diese Verfahren sind wirklich schon ohne Verbandsbeschwerden kompliziert genug, da spielt es auch keine Rolle mehr, ob noch ein paar Verbandsbeschwerden dazu kommen! Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Man spricht immer nur von der erschwerenden Wirkung der Verbandsbeschwerden. Das Verbandsbeschwerderecht hat aber auch eine andere Seite. Wenn die Verbände ein Vorhaben geprüft haben und dann keine Einsprache führen, dann gibt das der Behörde einen Hinweis, dass ein Bauvorhaben die Vorschriften einhält. Ich habe oft an Einspracheverhandlungen den privaten Einsprechern mitgeteilt, dass ja nicht einmal der VCS Einsprache gemacht habe oder dass der VCS seine Einsprache zurückgezogen habe. Damit sei das Bauvorhaben damit also wohl schon in Ordnung. Das hat oft gewirkt und dann dazu geführt, dass auch die Privateinsprachen zurückgezogen wurden. Verbände nehmen die Interessen der Bevölkerung wahr und können damit in den Verfahren auch hilfreich sein.

Ich verstehe die Angst der Projektierenden vor den Beschwerden. Beschwerden können zu Verzögerungen und zu Kosten führen. Nur, meine Damen und Herren, liebe Doris Fiala: mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechts sind Sie die Beschwerden nicht los! Ich habe es noch und noch erlebt und es entspricht dem Regelfall, dass neben der Verbandsbeschwerde noch Individualbeschwerden geführt werden und die Verbandsbeschwerden damit für die Beschleunigung der Verfahren gar keine Rolle spielen.

Bei dieser Initiative “Schluss mit der Verhinderungspolitik” liegt das Problem darin, dass das Initiativkomitee die schweizerische Demokratie nicht begriffen hat. Die Demokratie in der Schweiz besteht nicht nur aus Abstimmen und ja oder nein sagen zu etwas. Nach der Abstimmung ist die Demokratie nicht fertig! Nach der Abstimmung gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Das schweizerische System sorgt dafür, dass die Mehrheit nicht überbordet und dass die Minderheiten geschützt werden. Wir gehören in der Schweiz oft der Mehrheit an, wir gehören aber immer auch wieder verschiedenen Minderheiten an. Die Minderheiten in der Schweiz werden geschützt durch ein umfangreiches System von “checks and balances”. Da wir alle hier drin nicht immer in der Mehrheit sind, nehmen wir alle auch den Schutz für die Minderheiten immer wieder für uns in Anspruch. Sie können schon die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderchtes fordern, Frau Fiala, aber mit dieser Forderung greifen Sie die Grundfesten der schweizerischen Demokratie an, daher haben Sie auch keine Chance damit, auch in der Volksabstimmung nicht. Demokratie heisst nicht nur abstimmen, Demokratie heisst auch Partizipation. Partizipation bedeutet mitwirken, bedeutet aber auch, dem Nachbarn dreinzureden.

Wir sind nächste Woche eingeladen, die Baustelle der Migros im Westside zu besichtigen, zeitweise die grösste private Baustelle der Schweiz. Ich empfehle Ihnen, an dieser Besichtigung teilzunehmen, vielleicht wird Ihnen die Bauherrschaft auch erläutern, wie komplex der Prozess dieses Projekts gewesen ist. Ich war auch bei diesem Projekt 2003 Baubewilligungsbehörde und habe das sehr vielschichtige Bauvorhaben mit Einkaufszentrum, Kinozentrum, Seniorenresidenz und Freizeitbad begleiten und dann auch bewilligen dürfen. Insgesamt waren rund 15 verschiedene Verfahren vom Nationalstrassenbau über den Eisenbahnbau bis hin zum Natur- und Heimatschutzgesetz zu koordinieren und rund 20 Fachstellen einzubeziehen. Und natürlich gab’s auch zwischen 100 und 200 Beschwerden, darunter auch eine Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbeschwerde wurde in zweiter Instanz zurückgezogen, die Privaten gingen noch bis vor Bundesgericht. Die Nachbarn hatten keine Freude an Westside, sie hatten die Kuhweide lieber. Das Coop Verteilzentrum, eine weitere Nachbarin, hatte auch keine Freude am Migrosbauvorhaben, das nebenan entstehen sollte. Das ist so, in der Schweiz. Wenn Sie etwas realisieren wollen, dann gibt’s immer einen Nachbarn nebendran, der etwas dagegen hat. Wir können aber nicht den Nachbarn abschaffen. Wir kommen nicht darum herum, mit dem Nachbarn auch zu reden. Wir müssen uns miteinander auseinandersetzen. So ist es auch mit dem Verbandsbeschwerderecht. Sie können schon versuchen, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen. Aber die Interessen dahinter, die werden Sie nicht abschaffen können, und das ist auch gut so. Wir empfehlen Ihnen daher die Initiative zur Ablehnung. Hören wir auf, über das Verbandsbeschwerderecht zu chären und wenden wir uns wichtigeren Fragen zu.

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