Von: Alec v. Graffenried Um: 13:54:34
Die Verbandsbeschwerde, das ungeliebte Kind der Demokratie, soll schon wieder gestutzt werden. Ich finde, wir sollten uns besser wesentlicheren Fragen zuwenden.
Mein Votum im Nationalrat:
Im Sinne der Transparenz gebe ich bekannt, dass ich bei einer Generalunternehmung angestellt bin, die auch Grossprojekte realisiert. Ich spreche hier aber vor allem als ehemaliger Vertreter der Baubewilligungsbehörde hier in Bern, ich habe in den letzten 7 Jahren u.a. als Baubewilligungsbehörde gearbeitet und dabei in der Region Bern Grossbauvorhaben für 2-3 Mrd Franken beurteilt und bewilligt.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Anwendung der zahlreichen Vorschriften in den komplexen Bewilligungsverfahren bei Grossbauvorhaben nicht einfach ist. Auch ohne Verbandsbeschwerden fällt es auch einer professionellen Bewilligungsbehörde schwer, sich im Dschungel der Vorschriften zurecht zu finden. Man könnte daher im Sinne der InitiantInnen sagen, es braucht gar keine Verbandsbeschwerden mehr, diese Verfahren seien auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug. Ich sage Ihnen aber das Gegenteil: Diese Verfahren sind wirklich schon ohne Verbandsbeschwerden kompliziert genug, da spielt es auch keine Rolle mehr, ob noch ein paar Verbandsbeschwerden dazu kommen! Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Man spricht immer nur von der erschwerenden Wirkung der Verbandsbeschwerden. Das Verbandsbeschwerderecht hat aber auch eine andere Seite. Wenn die Verbände ein Vorhaben geprüft haben und dann keine Einsprache führen, dann gibt das der Behörde einen Hinweis, dass ein Bauvorhaben die Vorschriften einhält. Ich habe oft an Einspracheverhandlungen den privaten Einsprechern mitgeteilt, dass ja nicht einmal der VCS Einsprache gemacht habe oder dass der VCS seine Einsprache zurückgezogen habe. Damit sei das Bauvorhaben damit also wohl schon in Ordnung. Das hat oft gewirkt und dann dazu geführt, dass auch die Privateinsprachen zurückgezogen wurden. Verbände nehmen die Interessen der Bevölkerung wahr und können damit in den Verfahren auch hilfreich sein.
Ich verstehe die Angst der Projektierenden vor den Beschwerden. Beschwerden können zu Verzögerungen und zu Kosten führen. Nur, meine Damen und Herren, liebe Doris Fiala: mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechts sind Sie die Beschwerden nicht los! Ich habe es noch und noch erlebt und es entspricht dem Regelfall, dass neben der Verbandsbeschwerde noch Individualbeschwerden geführt werden und die Verbandsbeschwerden damit für die Beschleunigung der Verfahren gar keine Rolle spielen.
Bei dieser Initiative “Schluss mit der Verhinderungspolitik” liegt das Problem darin, dass das Initiativkomitee die schweizerische Demokratie nicht begriffen hat. Die Demokratie in der Schweiz besteht nicht nur aus Abstimmen und ja oder nein sagen zu etwas. Nach der Abstimmung ist die Demokratie nicht fertig! Nach der Abstimmung gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Das schweizerische System sorgt dafür, dass die Mehrheit nicht überbordet und dass die Minderheiten geschützt werden. Wir gehören in der Schweiz oft der Mehrheit an, wir gehören aber immer auch wieder verschiedenen Minderheiten an. Die Minderheiten in der Schweiz werden geschützt durch ein umfangreiches System von “checks and balances”. Da wir alle hier drin nicht immer in der Mehrheit sind, nehmen wir alle auch den Schutz für die Minderheiten immer wieder für uns in Anspruch. Sie können schon die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderchtes fordern, Frau Fiala, aber mit dieser Forderung greifen Sie die Grundfesten der schweizerischen Demokratie an, daher haben Sie auch keine Chance damit, auch in der Volksabstimmung nicht. Demokratie heisst nicht nur abstimmen, Demokratie heisst auch Partizipation. Partizipation bedeutet mitwirken, bedeutet aber auch, dem Nachbarn dreinzureden.
Wir sind nächste Woche eingeladen, die Baustelle der Migros im Westside zu besichtigen, zeitweise die grösste private Baustelle der Schweiz. Ich empfehle Ihnen, an dieser Besichtigung teilzunehmen, vielleicht wird Ihnen die Bauherrschaft auch erläutern, wie komplex der Prozess dieses Projekts gewesen ist. Ich war auch bei diesem Projekt 2003 Baubewilligungsbehörde und habe das sehr vielschichtige Bauvorhaben mit Einkaufszentrum, Kinozentrum, Seniorenresidenz und Freizeitbad begleiten und dann auch bewilligen dürfen. Insgesamt waren rund 15 verschiedene Verfahren vom Nationalstrassenbau über den Eisenbahnbau bis hin zum Natur- und Heimatschutzgesetz zu koordinieren und rund 20 Fachstellen einzubeziehen. Und natürlich gab’s auch zwischen 100 und 200 Beschwerden, darunter auch eine Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbeschwerde wurde in zweiter Instanz zurückgezogen, die Privaten gingen noch bis vor Bundesgericht. Die Nachbarn hatten keine Freude an Westside, sie hatten die Kuhweide lieber. Das Coop Verteilzentrum, eine weitere Nachbarin, hatte auch keine Freude am Migrosbauvorhaben, das nebenan entstehen sollte. Das ist so, in der Schweiz. Wenn Sie etwas realisieren wollen, dann gibt’s immer einen Nachbarn nebendran, der etwas dagegen hat. Wir können aber nicht den Nachbarn abschaffen. Wir kommen nicht darum herum, mit dem Nachbarn auch zu reden. Wir müssen uns miteinander auseinandersetzen. So ist es auch mit dem Verbandsbeschwerderecht. Sie können schon versuchen, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen. Aber die Interessen dahinter, die werden Sie nicht abschaffen können, und das ist auch gut so. Wir empfehlen Ihnen daher die Initiative zur Ablehnung. Hören wir auf, über das Verbandsbeschwerderecht zu chären und wenden wir uns wichtigeren Fragen zu.