Die Iren haben den Vertrag von Lissabon abgelehnt. Warum ist das Ergebnis von Volksabstimmungen nicht zwingend richtig?
In der Schweiz sollte man so eine Aussage nicht in den Mund nehmen. Trotzdem unternehme ich den Versuch. Volksabstimmungen nur ausnahmsweise und im Einzelfall durchzuführen, macht keinen Sinn. Die EU hat versucht, ihre bisherigen Verträge, im wesentlichen den Vertrag von Nizza, durch eine eigentliche EU Verfassung zu ersetzen. Dieses Vorhaben ist bekanntlich mit den negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden 2005 gescheitert. Mit dem Vertrag von lissabon wurde der neuerliche Versuch unternommen, ein neues Grundrecht einzuführen. Das Schicksal dieses Vertrags ist nach dem Nein in der Volksabstimmung von Irland offen. Viele Schweizer EU KritikerInnen monieren, die Ratifikation des Lissaboner Vertrages dürfe nach dem irischen Nein nicht fortgesetzt werden. Andere sprechen gar jeglicher Ratifikation ohne Volksabstimmung die Legitimität ab. Ich bin anderer Meinung. Ich halte das Ergebnis von Volksabstimmungen für zufällig, wenn keine entsprechende direktdemokratische Tradition besteht. In der Schweiz sind wir uns mindestens seit unseren Bundesverfassungen und -revisionen von 1848, 1874 und 1891 gewöhnt, oft und über alles mögliche abzustimmen. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind manchmal zwar durchaus noch überraschend, aber sie geben doch immer den aktuellen Willen der Abstimmenden wieder. In der Schweiz werden die wichtigen Entscheidungen daher in Volksabstimmungen getroffen. In Staaten, in denen diese langjährige Tradition nicht mit der gleichen Kontinuität gepflegt wird, muss man über die Aussagekraft solcher Abstimmungen aber doch ein Fragezeichen machen. In Frankreich bespielsweise pflegten die Staatspräsidenten Abstimmungen traditionell als Volksbefragungen direkt mit der Frage nach der Zufriedenheit des Volkes mit dem Präsidenten zu verbinden. Das Plebiszit über die EU Verfassung wurde durch Chirac bewusst angesetzt, er hat die Abstimmung verloren. Die Stimmberechtigten wollten ihn bewusst abstrafen, das Nein war ein Nein an die Adresse von Chirac. Es ist kaum zum Nennwert als Aussage über die EU Verfassung zu nehmen. Die Analyse zum Nein in Irland fehlt noch. Ich bin aber klar der Meinung, dass Volksabstimmngen nur Sinn machen, wenn eine entsprechende Tradition dazu besteht. In keinem anderen Land Europas besteht eine mit der Schweiz vergleichbare direktdemokratische Tradition. Es ist klar anzustreben, dass direktdemokratische Methoden auch im Ausland vermehrt eingesetzt werden. Hingegen ist es vermessen, bei Entscheiden anderer Staaten in Europa die demokratische Legitimität in Frage zu stellen, nur weil sie nicht direktdemokratisch organisiert sind. Die parlamentarische Demokratie hat auch ihre Vorteile und verdient durchaus unseren vollen Respekt.
Demokratieverständnis I
– 15.7.2008Eingestellt unter: Europapolitik

