Mein Votum vom 28. Mai im Nationalrat
Es gibt nur EIN Ja oder EIN Nein zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens und der Ausdehnung dieses Abkommens auf Bulgarien und Rumänien. Das Volk hat schon die Wahl! Aber eben nur JA zum ganzen oder NEIN zum ganzen.
Stimmen die Bürger und Bürgerinnen für die Weiterführung der Freizügigkeit, sprechen sich aber gegen die Ausdehnung auf die beiden neuen Mitgliedstaaten aus, ist das weitere Vorgehen unklar, es ist unklar. Eine Ungleichbehandlung ihrer Mitgliedstaaten käme für die EU – vermutlich – nicht in Frage. In der Folge wird die EU – vermutlich – das gesamte Abkommen über die Personenfreizügigkeit kündigen. Gestern wurde das uns erneut in Aussicht gestellt. Wie es genau weiterginge, wissen wir nicht, wir wissen nur, dass die EU reagieren wird und muss. Wie es raus kommt, wissen wir nicht, es entstünde eine total unklare Situation.
Ein Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und ein Nein zu Bulgarien und Rumänien, liesse sich in Brüssel wie eben ausgeführt – vermutlich – nicht durchsetzen. Einmal mehr würden wir damit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Vorlage unterbreiten, die nicht umsetzbar ist oder die im Vollzug Schwierigkeiten machen könnte. Wollen wir das? Ich erinnere an dieser Stelle an die Probleme bei der Umsetzung der Verwahrungsinitiative. Ich werfe diese Schwierigkeiten wohlgemerkt nicht den Initiantinnen dieser Initiative vor. Es ist deren Verantwortung, welche Initiativen sie einreichen wollen. Es ist aber unsere Verantwortung, unsere Verantwortung, den Stimmberechtigten Vorlagen zu unterbreiten, von denen wir wissen, wie es am Schluss rauskommt, – bei einem JA -, oder bei einem NEIN. Sonst riskieren wir eine grosse Unzufriedenheit bei den Stimmberechtigten und damit fügen wir der Demokratie Schaden zu. Wir sollen und dürfen das Volk nicht über Sachen abstimmen lassen von denen wir nicht wissen, wie sie umsetzbar sind und ob sie überhaupt umsetzbar sind.
Seien wir also ehrlich, seien wir ehrlich. Juristisch ist es unproblematisch die beiden Vorlagen zu einem einzigen Bundesbeschluss zusammenzufassen. Die Einheit der Materie bleibt in jedem Fall gewahrt, die beiden Vorlagen hängen miteinander zusammen. Es geht einzig und alleine um die einzige entscheidende, politische Frage, ob die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterführen und damit den bilateralen Weg weiterhin beschreiten will. Eine Personenfreizügigkeit à la carte gibt es für die Schweiz aber nicht.

