Straftaten an Kindern und besonders solche mit sexuellem Hintergrund lassen niemanden kalt, das ist klar. Debatten darüber sind daher schwierig, v.a. wenn man differenziert argumentieren will. Wir mussten im Nationalrat über die Verjährung von Straftaten an Kindern entscheiden. Im folgenden mein Votum.
Unsere Sympathien bei der Pädokriminalität liegen natürlich bei den Opfern und nicht bei den Tätern, das ist normal. Entsprechend sind wir offen für die Anliegen der Volksinitiative, des Initiativkomitees, entsprechend offen waren wir auch gegenüber den Grundanliegen der Parlamentarischen Initiativen Simoneschi, Darbellay und Freysinger, die einen besseren Schutz von Kindern vor Pädokriminalität fordern. Diese Anliegen sind auch Anliegen, die uns wichtig sind. Es geht darum, die besten und die richtigen Lösungen dafür zu finden. Wir haben uns die Aufgabe nicht einfach gemacht und wir haben uns auch bemüht, die besten Lösungen zu finden.
Nun, die Initiative hat vor allem aufgezeigt, dass ein Regelungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum europäischen Ausland hat die Schweiz die Regelung der Verjährung nicht den neueren Erkenntnissen der Strafverfolgung angepasst. Die Initiative hat klar gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Regelung im indirekten Gegenvorschlag mit der Verzögerung des Eintritts der Verfolgungsverjährung entspricht der Regelung, wie sie in den meisten europäischen Ländern gilt. Die InitiantInnen haben durchblicken lassen, dass sie mit einer Verlängerung der Verjährung einverstanden wären. Es wurde die Frist genannt von zusätzlichen 10 Jahren, d.h. bis zum 43. Lebensjahr oder 25 Jahre ab Mündigkeit. Die Verjährungsfrist würde damit 25 Jahre betragen. Damit würde die Initiative vielleicht zurückgezogen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag kommen wir dem Anliegen der InitantInnen aber genügend entgegen. Opfer von Straftaten haben auch ausserhalb des Strafrechts Möglichkeiten, gegen die Täterschaft vorzugehen. Das Strafrecht kann ja nie alle Probleme lösen, und sollte nur die ultima ratio.
- Auch eine Bestrafung des Täters führt nicht zu einer Heilung der Wunden des Opfers.
- Aber die Täter können auch nach der Verjährung noch geoutet werden, bereits das Bekanntmachen der Anschuldigungen ist mit Schaden für die Täter verbunden.
- Die Täter werden ja im Regelfall dann bereits weit über 50 sein. Eine Anschuldigung wird auf jeden Fall ihren sozialen Status und ihr Familienleben schwer belasten.
- Eventuell melden sich jüngere Opfer, bei denen die Verjährung noch nicht eingetreten wäre.
- Ein solcher später ertappter Täter wird damit auch ohne strafrechtliches Verfahren unter verstärkter Beobachtung stehen und damit von weiteren Taten an Kindern gehindert. Auch die präventive Wirkung des Strafrechts ist damit auch nach erfolgter Verjährung noch wirksam.
Ich bitte Sie, meine folgenden Bemerkungen mit der nötigen Sorgfalt entgegen zu nehmen. Aber nehmen Sie bitte meine Ueberlegungen zur Kenntnis, auch wenn es um einen heiklen Bereich geht:
Es gibt in unserer Gemeinschaft und in unserem Leben nicht nur Konflikte und Vergeltung und Rache. Es muss auch die Vergebung geben, es muss auch die Wohltat des Vergessens geben, wir müssen auch gewisse Dinge verdrängen können, wir müssen auch trauern können und schwere Schicksalsschläge bewältigen können, sonst können wir gar nicht existieren. Aus diesen Gründen gibt es im Strafrecht die Verjährung. Die Straftat ist damit nicht einfach weg, aber sie wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Verarbeitung und Bewältigung muss mit anderen Mitteln erfolgen. Wir halten die Regelung gemäss Gegenvorschlag für angemessen. Wir sind gegen die gänzliche Aufhebung der Verjährung nur in diesem Bereich.
Nun noch eine Bemerkung zu den Initiativen Darbellay, Simoneschi und Freysinger. Diese Initiativen weisen völlig zu Recht auf bestehende Probleme im Zusammenhang mit sexuellen Straftaten an Kindern hin. Wir anerkennen diese Probleme. Wir müssen diese lösen. Die Lösungen bieten grosse praktische Probleme, welche die Initiativen noch nicht gefunden haben. Frau Simoneschi will z.B. einen Strafregisterauszug für alle Leute verlangen, die mit Kindern arbeiten. Das umfasst explizit nicht nur Lehrkräfte und KindergärtnerInnen, sondern auch Pfadiführer, freiwillige Helfer in Klassenlagern, und so weiter. Das wirkt prohibitiv für die Rekrutierung von Leuten, die Freiwilligenarbeit leisten, weil dann auch Verkehrssünder und Ladendiebe betroffen sind und deswegen keine Pflichten übernehmen, weil sie einen peinlichen Registerauszug offen legen müssten. Darbellay will ein Berufsverbot, aber das Berufsverbot wurde im Strafgesetzbuch gerade vor einem Jahr neu geregelt, also nach Einreichung der Initiative Darbellay. Die Gerichte können im Einzelfall ein Berufsverbot erlassen, wenn sie einen Einzelfall geprüft haben. Das ist seriöser als ein generelles Berufsverbot. Warten wir doch erst einmal ab, wie sich die Praxis zu diesem Berufsverbot bewährt.
Wir haben in der Kommission daher eine Motion erwogen, die diese Probleme lösen sollen. Diese Motion wurde leider noch abgelehnt. Wenn wir aber alle diese Probleme anerkennen, können wir einen Auftrag erteilen, Lösungen für diese Fragen zu finden.

