|
|
 |
11.3.2008
Von: Alec v. Graffenried Um: 13:54:34
Die Verbandsbeschwerde, das ungeliebte Kind der Demokratie, soll schon wieder gestutzt werden. Ich finde, wir sollten uns besser wesentlicheren Fragen zuwenden.
Mein Votum im Nationalrat:
Im Sinne der Transparenz gebe ich bekannt, dass ich bei einer Generalunternehmung angestellt bin, die auch Grossprojekte realisiert. Ich spreche hier aber vor allem als ehemaliger Vertreter der Baubewilligungsbehörde hier in Bern, ich habe in den letzten 7 Jahren u.a. als Baubewilligungsbehörde gearbeitet und dabei in der Region Bern Grossbauvorhaben für 2-3 Mrd Franken beurteilt und bewilligt.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Anwendung der zahlreichen Vorschriften in den komplexen Bewilligungsverfahren bei Grossbauvorhaben nicht einfach ist. Auch ohne Verbandsbeschwerden fällt es auch einer professionellen Bewilligungsbehörde schwer, sich im Dschungel der Vorschriften zurecht zu finden. Man könnte daher im Sinne der InitiantInnen sagen, es braucht gar keine Verbandsbeschwerden mehr, diese Verfahren seien auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug. Ich sage Ihnen aber das Gegenteil: Diese Verfahren sind wirklich schon ohne Verbandsbeschwerden kompliziert genug, da spielt es auch keine Rolle mehr, ob noch ein paar Verbandsbeschwerden dazu kommen! Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Man spricht immer nur von der erschwerenden Wirkung der Verbandsbeschwerden. Das Verbandsbeschwerderecht hat aber auch eine andere Seite. Wenn die Verbände ein Vorhaben geprüft haben und dann keine Einsprache führen, dann gibt das der Behörde einen Hinweis, dass ein Bauvorhaben die Vorschriften einhält. Ich habe oft an Einspracheverhandlungen den privaten Einsprechern mitgeteilt, dass ja nicht einmal der VCS Einsprache gemacht habe oder dass der VCS seine Einsprache zurückgezogen habe. Damit sei das Bauvorhaben damit also wohl schon in Ordnung. Das hat oft gewirkt und dann dazu geführt, dass auch die Privateinsprachen zurückgezogen wurden. Verbände nehmen die Interessen der Bevölkerung wahr und können damit in den Verfahren auch hilfreich sein.
Ich verstehe die Angst der Projektierenden vor den Beschwerden. Beschwerden können zu Verzögerungen und zu Kosten führen. Nur, meine Damen und Herren, liebe Doris Fiala: mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechts sind Sie die Beschwerden nicht los! Ich habe es noch und noch erlebt und es entspricht dem Regelfall, dass neben der Verbandsbeschwerde noch Individualbeschwerden geführt werden und die Verbandsbeschwerden damit für die Beschleunigung der Verfahren gar keine Rolle spielen.
Bei dieser Initiative “Schluss mit der Verhinderungspolitik” liegt das Problem darin, dass das Initiativkomitee die schweizerische Demokratie nicht begriffen hat. Die Demokratie in der Schweiz besteht nicht nur aus Abstimmen und ja oder nein sagen zu etwas. Nach der Abstimmung ist die Demokratie nicht fertig! Nach der Abstimmung gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Das schweizerische System sorgt dafür, dass die Mehrheit nicht überbordet und dass die Minderheiten geschützt werden. Wir gehören in der Schweiz oft der Mehrheit an, wir gehören aber immer auch wieder verschiedenen Minderheiten an. Die Minderheiten in der Schweiz werden geschützt durch ein umfangreiches System von “checks and balances”. Da wir alle hier drin nicht immer in der Mehrheit sind, nehmen wir alle auch den Schutz für die Minderheiten immer wieder für uns in Anspruch. Sie können schon die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderchtes fordern, Frau Fiala, aber mit dieser Forderung greifen Sie die Grundfesten der schweizerischen Demokratie an, daher haben Sie auch keine Chance damit, auch in der Volksabstimmung nicht. Demokratie heisst nicht nur abstimmen, Demokratie heisst auch Partizipation. Partizipation bedeutet mitwirken, bedeutet aber auch, dem Nachbarn dreinzureden.
Wir sind nächste Woche eingeladen, die Baustelle der Migros im Westside zu besichtigen, zeitweise die grösste private Baustelle der Schweiz. Ich empfehle Ihnen, an dieser Besichtigung teilzunehmen, vielleicht wird Ihnen die Bauherrschaft auch erläutern, wie komplex der Prozess dieses Projekts gewesen ist. Ich war auch bei diesem Projekt 2003 Baubewilligungsbehörde und habe das sehr vielschichtige Bauvorhaben mit Einkaufszentrum, Kinozentrum, Seniorenresidenz und Freizeitbad begleiten und dann auch bewilligen dürfen. Insgesamt waren rund 15 verschiedene Verfahren vom Nationalstrassenbau über den Eisenbahnbau bis hin zum Natur- und Heimatschutzgesetz zu koordinieren und rund 20 Fachstellen einzubeziehen. Und natürlich gab’s auch zwischen 100 und 200 Beschwerden, darunter auch eine Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbeschwerde wurde in zweiter Instanz zurückgezogen, die Privaten gingen noch bis vor Bundesgericht. Die Nachbarn hatten keine Freude an Westside, sie hatten die Kuhweide lieber. Das Coop Verteilzentrum, eine weitere Nachbarin, hatte auch keine Freude am Migrosbauvorhaben, das nebenan entstehen sollte. Das ist so, in der Schweiz. Wenn Sie etwas realisieren wollen, dann gibt’s immer einen Nachbarn nebendran, der etwas dagegen hat. Wir können aber nicht den Nachbarn abschaffen. Wir kommen nicht darum herum, mit dem Nachbarn auch zu reden. Wir müssen uns miteinander auseinandersetzen. So ist es auch mit dem Verbandsbeschwerderecht. Sie können schon versuchen, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen. Aber die Interessen dahinter, die werden Sie nicht abschaffen können, und das ist auch gut so. Wir empfehlen Ihnen daher die Initiative zur Ablehnung. Hören wir auf, über das Verbandsbeschwerderecht zu chären und wenden wir uns wichtigeren Fragen zu.
6.3.2008
Von: Alec v. Graffenried Um: 13:52:48
Straftaten an Kindern und besonders solche mit sexuellem Hintergrund lassen niemanden kalt, das ist klar. Debatten darüber sind daher schwierig, v.a. wenn man differenziert argumentieren will. Wir mussten im Nationalrat über die Verjährung von Straftaten an Kindern entscheiden. Im folgenden mein Votum.
Unsere Sympathien bei der Pädokriminalität liegen natürlich bei den Opfern und nicht bei den Tätern, das ist normal. Entsprechend sind wir offen für die Anliegen der Volksinitiative, des Initiativkomitees, entsprechend offen waren wir auch gegenüber den Grundanliegen der Parlamentarischen Initiativen Simoneschi, Darbellay und Freysinger, die einen besseren Schutz von Kindern vor Pädokriminalität fordern. Diese Anliegen sind auch Anliegen, die uns wichtig sind. Es geht darum, die besten und die richtigen Lösungen dafür zu finden. Wir haben uns die Aufgabe nicht einfach gemacht und wir haben uns auch bemüht, die besten Lösungen zu finden.
Nun, die Initiative hat vor allem aufgezeigt, dass ein Regelungsbedarf besteht. Im Gegensatz zum europäischen Ausland hat die Schweiz die Regelung der Verjährung nicht den neueren Erkenntnissen der Strafverfolgung angepasst. Die Initiative hat klar gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Regelung im indirekten Gegenvorschlag mit der Verzögerung des Eintritts der Verfolgungsverjährung entspricht der Regelung, wie sie in den meisten europäischen Ländern gilt. Die InitiantInnen haben durchblicken lassen, dass sie mit einer Verlängerung der Verjährung einverstanden wären. Es wurde die Frist genannt von zusätzlichen 10 Jahren, d.h. bis zum 43. Lebensjahr oder 25 Jahre ab Mündigkeit. Die Verjährungsfrist würde damit 25 Jahre betragen. Damit würde die Initiative vielleicht zurückgezogen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag kommen wir dem Anliegen der InitantInnen aber genügend entgegen. Opfer von Straftaten haben auch ausserhalb des Strafrechts Möglichkeiten, gegen die Täterschaft vorzugehen. Das Strafrecht kann ja nie alle Probleme lösen, und sollte nur die ultima ratio.
- Auch eine Bestrafung des Täters führt nicht zu einer Heilung der Wunden des Opfers.
- Aber die Täter können auch nach der Verjährung noch geoutet werden, bereits das Bekanntmachen der Anschuldigungen ist mit Schaden für die Täter verbunden.
- Die Täter werden ja im Regelfall dann bereits weit über 50 sein. Eine Anschuldigung wird auf jeden Fall ihren sozialen Status und ihr Familienleben schwer belasten.
- Eventuell melden sich jüngere Opfer, bei denen die Verjährung noch nicht eingetreten wäre.
- Ein solcher später ertappter Täter wird damit auch ohne strafrechtliches Verfahren unter verstärkter Beobachtung stehen und damit von weiteren Taten an Kindern gehindert. Auch die präventive Wirkung des Strafrechts ist damit auch nach erfolgter Verjährung noch wirksam.
Ich bitte Sie, meine folgenden Bemerkungen mit der nötigen Sorgfalt entgegen zu nehmen. Aber nehmen Sie bitte meine Ueberlegungen zur Kenntnis, auch wenn es um einen heiklen Bereich geht:
Es gibt in unserer Gemeinschaft und in unserem Leben nicht nur Konflikte und Vergeltung und Rache. Es muss auch die Vergebung geben, es muss auch die Wohltat des Vergessens geben, wir müssen auch gewisse Dinge verdrängen können, wir müssen auch trauern können und schwere Schicksalsschläge bewältigen können, sonst können wir gar nicht existieren. Aus diesen Gründen gibt es im Strafrecht die Verjährung. Die Straftat ist damit nicht einfach weg, aber sie wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Verarbeitung und Bewältigung muss mit anderen Mitteln erfolgen. Wir halten die Regelung gemäss Gegenvorschlag für angemessen. Wir sind gegen die gänzliche Aufhebung der Verjährung nur in diesem Bereich.
Nun noch eine Bemerkung zu den Initiativen Darbellay, Simoneschi und Freysinger. Diese Initiativen weisen völlig zu Recht auf bestehende Probleme im Zusammenhang mit sexuellen Straftaten an Kindern hin. Wir anerkennen diese Probleme. Wir müssen diese lösen. Die Lösungen bieten grosse praktische Probleme, welche die Initiativen noch nicht gefunden haben. Frau Simoneschi will z.B. einen Strafregisterauszug für alle Leute verlangen, die mit Kindern arbeiten. Das umfasst explizit nicht nur Lehrkräfte und KindergärtnerInnen, sondern auch Pfadiführer, freiwillige Helfer in Klassenlagern, und so weiter. Das wirkt prohibitiv für die Rekrutierung von Leuten, die Freiwilligenarbeit leisten, weil dann auch Verkehrssünder und Ladendiebe betroffen sind und deswegen keine Pflichten übernehmen, weil sie einen peinlichen Registerauszug offen legen müssten. Darbellay will ein Berufsverbot, aber das Berufsverbot wurde im Strafgesetzbuch gerade vor einem Jahr neu geregelt, also nach Einreichung der Initiative Darbellay. Die Gerichte können im Einzelfall ein Berufsverbot erlassen, wenn sie einen Einzelfall geprüft haben. Das ist seriöser als ein generelles Berufsverbot. Warten wir doch erst einmal ab, wie sich die Praxis zu diesem Berufsverbot bewährt.
Wir haben in der Kommission daher eine Motion erwogen, die diese Probleme lösen sollen. Diese Motion wurde leider noch abgelehnt. Wenn wir aber alle diese Probleme anerkennen, können wir einen Auftrag erteilen, Lösungen für diese Fragen zu finden.
Von: Alec v. Graffenried Um: 13:22:37
Wenn man die Armee schon mal sinnvoll einsetzen kann, dann soll man es machen. Ich bin für die Swisscoy im Kosovo – aber nur auf der Grundlage eines gültigen UNO-Mandates.
Der Einsatz der Armee im Ausland liegt auf der Grenzlinie der neutralitätspolitischen Zulässigkeit und der friedenspolitischen Wünschbarkeit.
Ueber den Sinn des Einsatzes kann man streiten. Ueber den Erfolg des bisherigen Einsatzes der Swisscoy kann man auch geteilter Meinung sein. Allerdings können wir nicht beurteilen, ob sich die Situation im Kosovo ohne den Einsatz der Swisscoy anders, besser oder weniger gut entwickelt hätte. Aber ich stimme nicht zu, dass die Swisscoy in irgendeiner Weise mitverantwortlich gemacht werden können für Menschenrechtsverletzungen, die im Kosovo passiert sind. Das wäre eine Unterstellung.
Es gab gute Gründe, die sowohl für wie gegen die ursprüngliche Entsendung der Swisscoy 1999 sprachen. Seit 1999 und mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat sich die Situation aber grundlegend geändert. Man kann nicht sagen, dass die Situation stabiler geworden sei mit dieser jüngsten Entwicklung. Ich finde es nun extrem nicht in Ordnung, wenn die Swisscoy gerade in dieser Situation zurückgezogen werden. Gerade jetzt ist die Präsenz gefragt, um die Stabilität und eine friedliche Entwicklung mit zu gewährleisten.
Andererseits muss ein Einsatz der Swisscoy auf einer gültigen Grundlage beruhen, es braucht gemäss Militärgesetz ein Mandat der UNO oder der OSZE. Das bestehende UNO Mandat von 1999 ist aufgrund der geänderten Verhältnisse nicht mehr aktuell. Es muss daher aktualisiert werden. Eine Fortsetzung des Einsatzes hat keine gültige Grundlage, sofern die UNO ihr Mandat nicht aktualisiert.
Zum Grundsätzlichen: Wir haben zur Zeit noch eine eine Armee, ob wir sie wollen und schätzen oder nicht. Ich würde nicht die Hand ins Feuer legen dafür, ob alles, was in der Armee geleistet wird, auch wirklich sinnvoll ist. Mein Sohn Moritz rückt am nächsten Montag in die RS ein. Er hat mich gefragt, wie sinnvoll ich die Armee noch finde. Ich habe ihm gesagt, dass es in der Armee vermutlich immer noch viel Leerlauf gibt. Heute leistet die Armee aber auch Sinnvolles, und damit meine ich ausdrücklich auch Auslandeinsätze zur Gewährleistung des Friedens. Die Armee hat schon für die UNO Einsätze geleistet, bevor es die SVP gegeben hat (früher, in besseren Zeiten hiess die nämlich noch BGB) und bevor die Schweiz Mitglied der UNO war, ich spreche von der Koreamission. Diese Mission hat dazu beigetragen, dass an der schwierigen Grenze zwischen Nord- und Südkorea in den letzten über 60 Jahren die Ruhe bewahrt werden konnte. Das heutige Engagement der Swisscoy steht in dieser besten schweizerischen Neutralitätstradition.
Meine grüne Fraktion unterstützt die Swisscoy unter anderem deswegen nicht, weil sie andere, zivile Friedensmassnahmen bevorzugt. Damit hat meine Fraktion natürlich recht und ich stimme darin auch mit ihr überein. Die Swisscoy dürfen kein Vorwand darstellen, auf andere zivile Massnahmen der Friedenförderung zu verzichten. Aber man kann das eine tun und muss deswegen das andere nicht lassen. Anders als meine Fraktion stimme ich daher dem Swisscoy Einsatz unter Uno Mandat grundsätzlich zu.
|
 |
|