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13.12.2007

Zum Abschied ein Lied

Von: Alec v. Graffenried Um: 00:53:12

In Anlehnung an Boris Vian und inspiriert von Franz Hohler
Ein Lied am Abend des 12. Dezember 2007: Adieu, Christoph

Monsieur le conseiller
Mir hei Euch üsi Stimm nid gä
Es isch jitz Zit der Rücktritt z näh
Dir sit ja o scho alt

S isch nid wäg der Partei
Bi zwar ke Fän vor SVP
Doch klarerwiis ha ni iigseh
Si het zwe Sitze z guet

Monsieur le conseiller
Dir sit eifach nid korrekt
Es fählt nech der Respekt
Und Anstand, sowieso

I ha mi immer gschämt
Für e Minister vor Justiz
Und fröie mi drum richtig jitz
d Gerächtigkeit het gsiegt!

Es isch drum Zit jitz gsy
Mir hei däm Spuk es Aendi gmacht
Und d Widmer-Schlumpf i Rat ine bracht
Mir hoffe, sie nähm a

Monsieur l’Ex-conseiller
un p’tit conseil peut-être
“servir, et disparaître”
Gang hei uf Dini Burg

Dert chasch der lieb läng Tag
Mit dr Silvia no chli chädere
Mit em Gerhard no dumm schnädere
Das isch mer jitz de Wurscht!

Adieu, Christophe!

Hanfinitiative 5. Dezember 2007

Von: Alec v. Graffenried Um: 00:45:17

Redetext im Nationalrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestatten Sie mir einen kleinen Exkurs:

Don Corleone ist längst gestorben. Der Pate, eben der Film mit Marlon Brando als Mafiaboss Don Corleone – ist ein wunderbarer Film. Der Pate, Once upon a time in America, The Untouchables – alles wunderbare Filme! Alle diese Filme hat uns letztendlich die amerikanische Mafia beschert. Alle diese Filme handeln von der Zeit der amerikanischen Alkoholprohibition. In der amerikanischen Prohibition hat die amerikanische Mafia zu ihrer Blüte gefunden. Heute ist Alkohol in Amerika längst wieder legal. Heute haben die amerikanischen Bundesstaaten einen absolut rigiden Jugendschutz im Alkohol etabliert, der weit über das hinausgeht, was wir in der Schweiz kennen. Was ist aus der Zeit der Prohibition geblieben? Die Mafia. Soweit die Geschichte der Prohibition in Amerika.

Nun zur schweizerischen Realität. Ich habe sehr konkrete und sehr persönliche Bezüge zur Hanfrealität in der Schweiz.
Vor 25 Jahren besuchte ich das Gymnasium hier in Bern, und schon damals war das Kiffen einigermassen gang und gäbe. Es ist überhaupt nicht so, dass ich stolz darauf wäre. Im Gegenteil: es ist mir heute eher ein bisschen peinlich, wie vieles andere aus meiner Jugend auch. Aber wie fast alle meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich auch gekifft damals. Und wenn Sie es genau wissen wollen: ich habe auch inhaliert. Trotzdem ist aus meinen Kolleginnen und Kollegen später dann doch noch etwas Rechtes geworden, dies zu Ihrer Beruhigung. Was mich betrifft, überlasse ich den Entscheid Ihnen.
20 Jahre später, 2001 und 2002, bin ich dann als Statthalter in Bern gegen das Hanfgewerbe vorgegangen. Auch darauf bin ich nicht stolz heute. Aber es war absolut nötig, dass etwas passiert. Die Zustände waren absolut untragbar. Wir hatten schätzungsweise 40 Hanfläden in Bern, die Millionen umsetzten.

Warum macht eine Strafbefreiung des Konsums und eine Regulierung des Marktes trotzdem Sinn?

1. Der Hanfkonsum muss strafbefreit werden. Eine systematische Ueberprüfung der Strafgesetzgebung ergibt, dass der blosse Hanfkonsum heute nicht mehr strafwürdig ist. Es widerspricht der heutigen gesetzgeberischen Praxis, den Einzelnen wo immer möglich die nötige Selbstverantwortung und die nötigen Freiräume einzuräumen. Das strafrechtliche Verbot, eine relativ ungefährliche Substanz zu kosumieren ist heute ein Fossil in der Gesetzgebung. Nicht ohne Grund wurde das Verbot des Absinths ebenfalls aufgehoben. Die Strafbarkeit des Hanfkonsums ist heute längst nicht mehr zu rechtfertigen. Die Strafverfolgung ist endlich von diesem leidigen Thema zu entlasten. Die Sicherheitsorgane haben wichtigeres zu tun, als die selbstgedrehten Zigaretten von Jugendlichen auf ihren THC Gehalt zu überprüfen. Sie werden mit mir einig gehen, dass überhaupt niemand behaupten würde, der Hanfkonsum sei ein Sicherheitsproblem. Die Strafbefreiung ist überfällig. Das bedeutet nicht, dass man sich z.B. über das Kiffen in Zügen nicht mehr aufregen darf oder dass man sich gegen unerwünschtes Kiffen an einem Ort nicht mehr wehren darf. Wie beim Rauchen können verbindliche Regeln erlassen werden, wo und wie das Kiffen zulässig sein soll. Es sollen auch Restaurants und andere öffentliche Orte für das Kiffen strikte gesperrt werden.
2. Der Handel muss kontrolliert werden. Der Hanfhandel hat sich in der Schweiz zeitweise zu einem riesigen Handel mit – immer noch illegalen – Drogen ausgewachsen. In der Stadt Bern war der Hanfhandel zeitweise das grösste illegale Drogengeschäft. Der Handel erreichte in der Stadt Bern in seinen besten zeiten ein Volumen im zweistelligen Millionenbereich. Dies ist – erinnert Euch an Don Corleone – mit grossen Sicherheitsrisiken verbunden. Ich habe mich daher auch immer für eine Kontrolle des Handels ausgesprochen, sonst drohen Sicherheitsrisiken. Produktion und Handel müssen staatlich reguliert werden. Hier ist ein ganzer Wirtschaftszweig der staatlichen Kontrolle völlig entglitten.
3. Eine wirksame Prävention lässt sich unter vollständiger Prohibition nicht etablieren. Die Polizei kann nicht unsere gesellschaftlichen Probleme lösen, das ist nicht nur im Hanfbereich so. Wir dürfen die Augen vor dem Hanfkonsum nicht verschliessen. Der Hanfkonsum ist heute eine gesellschaftliche Realität. Es steht damit auch der Gesellschaft zu, sich Gedanken zum vernünftigen Umgang mit dem Hanf zu machen. Wir müssen unsere Jugend wirksam vor ungesundem Hanfkonsum schützen. Wir wissen aus allen Präventionskampagnen, dass Verdrängen und Unterdrücken keine erfolgreichen Präventionsrezepte sind. Die Hanfinitiative hat sich "Pro Jugendschutz" auf die Fahne geschrieben. Eine wirksame Prävention lässt sich heute im legalen Graubereich nicht etablieren. Eine Strafbefreiung weist den Weg zu einer erfolgreicheren Prävention.

Und die Hanfinitiative weist den richtigen Weg zu einer vernünftigen Drogenpolitik.

Merci

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